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Landgericht Hamburg: Adblock Plus gewinnt
04.12.2016 um 12:00 Uhr - Pow3rBust3r
Der Werbeblocker stellt keine unzulässige Marktbeeinflussung dar, entschieden die Richter. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe deshalb nicht.
 
Der seit zwei Jahren andauernde juristische Dauerstreit um Adblock Plus geht weiter. Das Landgericht Hamburg hat in der vergangenen Woche erneut entschieden, dass das Geschäftsmodell des Herstellers Eyeo nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Geklagt hatte diesmal Spiegel Online.
 
         Bild: dpa, Andrea Warnecke
 
Unzulässiger Markteingriff?
 
Die Kläger stützten sich in dem Verfahren auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Blockade von Werbung und die Vermarktung einer prinzipiell kostenpflichtigen Whitelist stelle einen unzulässigen Eingriff in das Anzeigengeschäfts von Spiegel Online dar. Zudem beriefen sich die Kläger auf die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit.
 
Doch die Hamburger Richter lehnten die Anträge der Kläger vollumfänglich ab. So akzeptierte die 15. Zivilkammer das Argument der Anwälte Eyeos, dass Spiegel Online keine wirksamen Gegenmaßnahmen gegen die Blockade von Werbung eingebaut habe.
 
Adblocker als informationelle Selbstbestimmung
 
In der heise online vorliegenden Entscheidung heißt es: "Die Internetnutzer haben ein schutzwürdiges Interesse an der Abwehr unerwünschter Werbung, an Schutz vor Schadprogrammen sowie an der Kontrolle über ihre Daten". Da der Blockade-Vorgang zudem ausschließlich in der Sphäre des Internetnutzers stattfinde, sei der Einsatz von Adblockern Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
 
Dass das Geschäftsmodell von Spiegel Online akut gefährdet werde, konnten die Richter nicht feststellen. So sei es dem Unternehmen unbenommen, andere Vermarktungskanäle zur Bezahlung ihrer Inhalte zu nutzen. Auch dass Spiegel Online für die Aufnahme auf die Whitelist zahlen müsse, sei keine unzulässige Benachteiligung. "Das Verbot der allgemeinen Marktstörung sichert diesbezüglich weder den Status Quo, noch einen Besitzstand in der Form, dass ein bislang erfolgreiches Entgeltmodell erhalten bleibt", heißt es in dem Urteilstext.
 
Der Rechtsweg geht unterdessen weiter. Mehrere Medienhäuser hatten bereits den Gang bis zum Bundesgerichtshof angekündigt. Auch Eyeo strebt nach einer höchstrichterlichen Klärung, nachdem das der Verlagskonzern Axel Springer im Juni einen Teilerfolg vor dem Oberlandesgericht Köln erreicht hatte. Die nächste Verhandlung findet voraussichtlich Anfang kommenden Jahres vor dem Oberlandesgericht München statt.
 
Verbreitung von Adblockern umstritten
 
In der Klage war auch umstritten, wie viele Nutzer den umstrittenen Adblocker letztlich einsetzen. Im August ist Adblock Plus nach Angaben Eyeos auf 9,55 Millionen Browsern mit deutschen IP-Adressen installiert gewesen und damit nur auf fünf Prozent der Computer, die zur Internetnutzung eingerichtet seien. Die Kläger waren hingegen von einem Marktanteil von 20 Prozent ausgegangen.
 
Unterdessen meldet der Online-Vermarkterkreis im Branchenverband BVDW zum vierten Mal in Folge leicht sinkende Werte beim Adblocker-Gebrauch in Deutschland. So wurden im dritten Quartal 2016 noch bei 19,11 Prozent der Seitenabrufe Werbung blockiert. Ende 2015 waren es noch 21,52 Prozent.
 
Unterdessen wird die aktuelle Werbepraxis kritisiert. So berichtet unter anderem der NDR in dem Medienmagazin "Zapp" darüber, dass seit Monaten auf vielen Portalen für Fake-Seiten mit dubiosen Kosmetik- oder Finanzprodukten geworben werde – darunter auch zahlreichen Medienseiten. Auf die Anzeigen angesprochen, verweisen sowohl Werbedienstleister, als auch Verlage auf umfangreiche Qualitätskontrollen. Eine hundertprozentige Sicherheit gegen unseriöse Angebote gebe es aber nicht.
Link: heise.de

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